Jährliches Dokument der Cash.Medien AG nach § 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) 2009

Nach § 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, mindestens einmal jährlich ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die der Emittent in den vergangenen 12 Monaten aufgrund bestimmter kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat.

Dieses Dokument hat allein den Zweck, den Verpflichtungen aus § 10 WpPG nachzukommen. Weder das Dokument selbst noch die Informationen, auf die verwiesen wird, stellen ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zum Erwerb oder zum Verkauf von Wertpapieren dar.

Alle Informationen, die in diesem Dokument enthalten sind oder auf die verwiesen wird, können inzwischen veraltet sein. Eine Aktualisierung bereits veröffentlichter Informationen erfolgt nicht.


Ad-hoc-Meldungen nach § 15 WpHG

2009





Mitteilungen über Directors Dealings nach § 15a WpHG

2009






Stimmrechtsmitteilungen nach § 26 I WpHG

2009








Finanzinformationen

2009






Hinweisbekanntmachungen nach §§ 37v-y WpHG

2009






Informationen zur Hauptversammlung

2009



Erklärung zum Corporate Governance Kodex/ Entsprechenserklärung nach § 161 AktG

2009





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