Nach § 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, mindestens einmal jährlich ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die der Emittent in den vergangenen 12 Monaten aufgrund bestimmter kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat.
Dieses Dokument hat allein den Zweck, den Verpflichtungen aus § 10 WpPG nachzukommen. Weder das Dokument selbst noch die Informationen, auf die verwiesen wird, stellen ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zum Erwerb oder zum Verkauf von Wertpapieren dar.
Alle Informationen, die in diesem Dokument enthalten sind oder auf die verwiesen wird, können inzwischen veraltet sein. Eine Aktualisierung bereits veröffentlichter Informationen erfolgt nicht.
Ad-hoc-Meldungen nach § 15 WpHG
2009
Mitteilungen über Directors Dealings nach § 15a WpHG
2009
Stimmrechtsmitteilungen nach § 26 I WpHG
2009
Finanzinformationen
2009
Hinweisbekanntmachungen nach §§ 37v-y WpHG
2009
Informationen zur Hauptversammlung
2009
Erklärung zum Corporate Governance Kodex/ Entsprechenserklärung nach § 161 AktG
2009
Cash.Medien AG
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